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   OLG Stuttgart, 12.11.2003 - 1 Ws 248/03   

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https://dejure.org/2003,8412
OLG Stuttgart, 12.11.2003 - 1 Ws 248/03 (https://dejure.org/2003,8412)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12.11.2003 - 1 Ws 248/03 (https://dejure.org/2003,8412)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12. November 2003 - 1 Ws 248/03 (https://dejure.org/2003,8412)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Öffentlicher Glaube einer Urkunde bei verwaltungsgerichtlichem Protokoll über Beweisaufnahme; Verwaltungsgerichtliches Protokoll über eine Beweisaufnahme hinsichtlich des Inhalts von Zeugenaussagen; Beeinträchtigung der Beweissituation eines Prozessbeteiligten durch Art ...

  • Judicialis

    StPO § 172 Abs. 1; ; StGB § 348 Abs. 1; ; VwGO § 108 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 415 Abs. 1; ; ZPO § 418 Abs. 1

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 25.05.2001 - 2 StR 88/01

    Notar; Falschbeurkundung im Amt; Deutsche Sprache; Rechtlich erhebliche Tatsache;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.11.2003 - 1 Ws 248/03
    Der Inhalt der protokollierten Zeugenaussagen nimmt daher nicht an der erhöhten Beweiskraft der öffentlichen Urkunden teil; er dient lediglich der Überprüfung des Urteils durch die übergeordneten Gerichte, etwa ob eine Wiederholung oder Ergänzung der Beweisaufnahme erforderlich ist (BGHSt 47, 39; BayObLG NStZ-RR 1996, 137; RGSt 59, 13).
  • BGH, 14.10.1981 - IVa ZR 152/80

    Zusammenwirken von Maklern bei der Herbeiführung eines Geschäfts - Ansprüche aus

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.11.2003 - 1 Ws 248/03
    Es kann in der ihm obliegenden umfassenden Beweiswürdigung nicht durch die Art und Weise oder den Umfang, in der etwa ein Vorsitzender oder ein Urkundsbeamter den Inhalt einer Zeugenaussage protokolliert, präjudiziert werden (BGH NJW 1982, 1052, 1053).
  • BayObLG, 31.10.1995 - 2St RR 80/95
    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.11.2003 - 1 Ws 248/03
    Der Inhalt der protokollierten Zeugenaussagen nimmt daher nicht an der erhöhten Beweiskraft der öffentlichen Urkunden teil; er dient lediglich der Überprüfung des Urteils durch die übergeordneten Gerichte, etwa ob eine Wiederholung oder Ergänzung der Beweisaufnahme erforderlich ist (BGHSt 47, 39; BayObLG NStZ-RR 1996, 137; RGSt 59, 13).
  • RG, 23.12.1924 - I 700/24

    1. Kann die zu den Gerichtsakten überreichte Abschrift einer Klageschrift als

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.11.2003 - 1 Ws 248/03
    Der Inhalt der protokollierten Zeugenaussagen nimmt daher nicht an der erhöhten Beweiskraft der öffentlichen Urkunden teil; er dient lediglich der Überprüfung des Urteils durch die übergeordneten Gerichte, etwa ob eine Wiederholung oder Ergänzung der Beweisaufnahme erforderlich ist (BGHSt 47, 39; BayObLG NStZ-RR 1996, 137; RGSt 59, 13).
  • BGH, 08.12.1993 - XII ZR 133/92

    Wirksamkeit eines beiderseitigen Rechtsmittelverzichts gegen ein

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.11.2003 - 1 Ws 248/03
    Das Sitzungsprotokoll auch der Verwaltungsgerichte kann eine öffentliche Urkunde im Sinne des §§ 415 ff ZPO darstellen (BVerwG NJW 1989, 1233; BGH FamRZ 1994, 300, 302).
  • OLG Hamm, 22.10.1997 - 2 Ws 532/96
    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.11.2003 - 1 Ws 248/03
    Dazu gehört eine aus sich selbst heraus verständliche, in sich geschlossene Sachverhaltsdarstellung; diese muss in groben Zügen den Gang des Ermittlungsverfahrens, den Inhalt der angegriffenen Bescheide sowie die Darlegung enthalten, aus welchen tatsächlichen oder rechtlichen Gründen die Erwägungen der Staatsanwaltschaft und der Generalstaatsanwaltschaft nicht zutreffen sollen (vgl. BVerfG NJW 2000, 1027; OLG Stuttgart NStZ-RR 2002, 79; OLG Hamm MDR 1998, 859; Meyer-Goßner, aaO., § 172 Rdnr. 27; Karlsruher Kommentar, aaO., § 172 Rdnr. 34 ff).
  • OLG Stuttgart, 10.09.2001 - 1 Ws 184/01

    Einschätzung der Beweislage; Staatsanwaltschaft; Klageerzwingungsantrag;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.11.2003 - 1 Ws 248/03
    Dazu gehört eine aus sich selbst heraus verständliche, in sich geschlossene Sachverhaltsdarstellung; diese muss in groben Zügen den Gang des Ermittlungsverfahrens, den Inhalt der angegriffenen Bescheide sowie die Darlegung enthalten, aus welchen tatsächlichen oder rechtlichen Gründen die Erwägungen der Staatsanwaltschaft und der Generalstaatsanwaltschaft nicht zutreffen sollen (vgl. BVerfG NJW 2000, 1027; OLG Stuttgart NStZ-RR 2002, 79; OLG Hamm MDR 1998, 859; Meyer-Goßner, aaO., § 172 Rdnr. 27; Karlsruher Kommentar, aaO., § 172 Rdnr. 34 ff).
  • BVerfG, 28.11.1999 - 2 BvR 1339/98

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 S 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Überdehnung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.11.2003 - 1 Ws 248/03
    Dazu gehört eine aus sich selbst heraus verständliche, in sich geschlossene Sachverhaltsdarstellung; diese muss in groben Zügen den Gang des Ermittlungsverfahrens, den Inhalt der angegriffenen Bescheide sowie die Darlegung enthalten, aus welchen tatsächlichen oder rechtlichen Gründen die Erwägungen der Staatsanwaltschaft und der Generalstaatsanwaltschaft nicht zutreffen sollen (vgl. BVerfG NJW 2000, 1027; OLG Stuttgart NStZ-RR 2002, 79; OLG Hamm MDR 1998, 859; Meyer-Goßner, aaO., § 172 Rdnr. 27; Karlsruher Kommentar, aaO., § 172 Rdnr. 34 ff).
  • OLG Stuttgart, 04.12.2000 - 1 Ws 222/00

    Begriff des Verletzten bei einer GmbH

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.11.2003 - 1 Ws 248/03
    Der Antragsteller wäre als Verletzter anzusehen, wenn der Antragsschrift zu entnehmen wäre, dass er durch die vorgeworfene Handlung - ihre Begehung vorausgesetzt - unmittelbar in seinen Rechten, Rechtsgütern oder rechtlich anerkannten Interessen beeinträchtigt wäre (OLG Stuttgart NJW 2001, 840; OLG Düsseldorf VRS 98, 136; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2001, 112; Karlsruher Kommentar, aaO., § 172 Rdnr. 19; Meyer-Goßner, aaO., § 172 Rdn. 9), wobei der Begriff der unmittelbaren Beeinträchtigung weit auszulegen ist (Karlsruher Kommentar, aaO., § 172 Rdnr. 20; Meyer-Goßner, aaO., § 172 Rdn. 10).
  • BGH, 09.05.1994 - 5 StR 354/93

    Rechtsbeugung durch DDR-Militär-Staatsanwälte; Begünstigung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.11.2003 - 1 Ws 248/03
    Dies setzt jedoch voraus, dass der Sachverhalt willkürlich in schwerwiegender Weise verfälscht wird, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen (BGHSt 40, 169, 181).
  • OLG Dresden, 30.09.1996 - 1 Ws 186/96
  • OLG Karlsruhe, 10.11.2000 - 3 Ws 220/99

    Klageerzwingungsantrag ; Verletzteneigenschaft; Rechtsbeugung; Sperrwirkung;

  • OLG Koblenz, 02.06.1977 - 1 Ws 123/77
  • OLG Düsseldorf, 22.09.1999 - 1 Ws 789/99

    Verletzteneigenschaft im Klageerzwingungsverfahren

  • OLG Düsseldorf, 06.09.1985 - 1 Ws 572/85

    Pflichtverteidiger; Wahlverteidiger; Beschwerderecht

  • RG, 23.03.1922 - I 22/22

    Zum Begriff der Beugung des Rechtes nach § 336 StGB.

  • OLG Frankfurt, 24.01.2017 - 8 U 119/15

    Absprachewidriges Entfernen einer Patientin aus einer Klinik

    Daher kommt es auch auf die Frage nicht an, ob das Protokoll über eine informatorische Anhörung hinsichtlich des Inhalts der entsprechenden Parteiaussagen am öffentlichen Glauben der (Protokoll-)Urkunde teilnimmt (dagegen in Bezug auf Zeugenaussagen OLG Stuttgart, Beschluss vom 12.11.2003 - 1 Ws 248/03, juris).
  • OLG Karlsruhe, 01.07.2019 - 2 Ws 23/19

    Klageerzwingungsantrag: Verletzteneigenschaft eines GmbH-Gesellschafters;

    Dabei ist auch die Verletzteneigenschaft, sofern sie nicht ohne weiteres ersichtlich ist, zu begründen (OLG Celle, Beschluss vom 28.12.2018 - 2 Ws 472/18, juris Rn. 3; OLG Bamberg, Beschluss vom 08.03.2012 - 3 Ws 4/12, NStZ-RR 2012, 248; OLG Stuttgart, Beschluss vom 12.11.2003 - 1 Ws 248/03, Die Justiz 2004, 213; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl. 2019, § 172 Rn. 27c).
  • OLG Saarbrücken, 07.07.2015 - 1 Ws 122/15

    Haftfortdauerentscheidung bei der Urteilsverkündung: Erfordernis von Ausführungen

    Der Beschluss muss sich dabei zwar nach herrschender, vom Senat geteilter Auffassung in der Regel nicht mehr mit dem dringenden Tatverdacht auseinandersetzen, weil dieser durch die Verurteilung hinreichend belegt ist (BGH NStZ 2006, 297; vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 8. Oktober 2004 - 1 Ws 183/04 -, 9. Dezember 2003 - 1 Ws 248/03 -, 1. Dezember 2003 - 1 Ws 241/03 - 9. März 2006 - 1 Ws 37/06 -, 14. März 2007 - 1 Ws 41/07 - und 25. September 2013 - 1 Ws 192/13; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 268b Rdnr. 3 m.w.N.).
  • OLG Celle, 28.12.2018 - 2 Ws 472/18

    Vortrag zur Verletzteneigenschaft als unverzichtbarer Teil des Anspruches auf

    Dabei ist auch die Verletzteneigenschaft, sofern sie nicht ohne weiteres ersichtlich ist, zu begründen (OLG Bamberg NStZ-RR 2012, 248; OLG Stuttgart Justiz 2004, 213; Meyer-Goßner/Schmitt , StPO, 61. Auflage, 2018, § 172, Rn. 27c).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2005 - 12 A 3678/04

    Ausreichende Sprachkenntnisse für ein einfaches Gespräch auf deutsch trotz

    vgl. zur eingeschränkten Beweiskraft des Sitzungsprotokolls als öffentliche Urkunde in Hinblick auf den Inhalt von Zeugenaussagen: OLG Stuttgart, Beschluss vom 12. November 2003 - 1 Ws 248/03 -, Justiz 2004, 213.
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